Der Pflanzenpass in der EU: Was hat es damit auf sich?

Der Pflanzenpass: Seit Ende vergangenen Jahres ist er Pflicht in der EU
Der Pass für Pflanzen: Seit Ende vergangenen Jahres ist er Pflicht in der EU (Bild: © Mayke Walhorn)

Ob eine kleine Zimmerpflanze oder Bäume, Büsche und Blumen für Garten und Balkon: Das Grün, das eine Reise innerhalb der EU antritt, kann das nicht mehr ohne einen eigenen Pflanzenpass. Selbst für einzelne Teile des Gewächses und Saatgut gilt diese neue Regel. Mit dem Pass soll der Weg zum Ursprungsland und Erzeuger-Unternehmen der Gewächse nachvollziehbar werden. Aber warum ist das so wichtig?

Mit dem internationalen Handel von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen haben sich immer wieder auch Schädlinge innerhalb der EU verbreitet. Wird auf einer Pflanze der Befall von Schädlingen festgestellt, lässt sich mit dem Pflanzenpass nun zurückverfolgen, woher sie genau kommt. Dadurch können auch weitere Gewächse, die den gleichen Ursprungsort haben und vielleicht auch bereits in den Handel gelangt sind, leichter ausfindig machen. Auf diese Weise können auch schneller Maßnahmen gegen die Schädlinge und ihre Verbreitung ergriffen werden. Genau das ist auch das Ziel des Passes. Durch seine Einführung Ende vergangenen Jahres soll die Verbreitung von Schadorganismen in Zukunft besser in den Griff zu bekommen sein. Denn durch solche Organismen können nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale und ökologische Schäden entstehen.

Der Pflanzenpass ist ein Etikett, das zum Beispiel als Aufkleber auf dem Blumentopf angebracht wird.
Der Pflanzenpass ist ein Etikett, das zum Beispiel als Aufkleber auf dem Blumentopf angebracht wird. (Bild © Irene Fischbek / JKI)

Der Pflanzenpass: Wie sieht so ein Pass aus?

Bei dem Pass handelt es sich um ein amtliches Dokument für den Handel von geregelten pflanzlichen Waren innerhalb der EU.  Er kann als Papier-Etikett an der Pflanze oder auch als Aufkleber auf dem Blumentopf ausgeführt sein. Auf ihm befindet sich eine Registriernummer, mit der derjenige – beziehungsweise der Betrieb – ausgewiesen wird, der die Pflanze erzeugt hat. Diese Nummer kann sich aus Zahlen, Buchstaben oder beidem zusammensetzen. Davor steht der Ländercode des Landes des Erzeugers. Außerdem gibt es auch noch einen Rückverfolgungscode der betroffenen Gewächse und einen Ländercode des Ursprungslandes auf dem Pass. In manchen Fällen sind zusätzlich auch noch ein Strichcode, ein QR-Code, ein Hologramm, ein Chip oder ein anderer Datenträger auf dem Etikett zu finden, die weitere Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Pflanze enthalten. Außerdem steht auf dem Pass ihre botanische Bezeichnung. Grundsätzlich befindet sich darauf auch die Flagge der EU und die Aufschrift: „Pflanzenpass / Plant Passport“.

Zahlen über Zahlen: Wer soll daraus schlau werden?

Es gibt nur wenige für Verbraucher verständliche Informationen, die auf dem Pass enthalten sind. Allerdings lässt sich ja für jeden darauf der botanische Name der Pflanze lesen und ihr Herkunftsland erkennen. Das mag für den einen oder anderen Hobby-Gärtner beim Kauf  interessant sein. Dazu wimmelt es auf dem Pass aber auch von  Codes, die für die meisten unverständlich sind. Das sollte aber niemanden irritieren – oder gar von dem Kauf einer Pflanze abhalten, die ihm gefällt. Wichtig sollte für Verbraucher erstmal sein, dass das Gewächs, dass sie erwerben möchten, überhaupt einen Pass besitzt. Denn nur Pflanzen, die auf bestimmte Schädlinge getestet wurden, erhalten ihn. Der Wust aus Zahlen und Buchstaben beinhaltet dagegen  Informationen, die weniger für die Endkunden als vielmehr für die Kontrolleure und Behörden große Bedeutung hat. Denn  im Falle eines Schädlingsbefalls können sie mithilfe dieser Codes den Weg des Gewächses durch die EU bis zum Ursprungsland zurückverfolgen.

Auf diese Weise können auch am Ursprungsort der Pflanze Maßnahmen gegen die Schädlingsverbreitung getroffen und damit die Pflanzengesundheit gefördert werden. Dazu können aber auch Privatpersonen beitragen. Denn nicht selten finden sie als erste einen an ihrem Wohnort bisher unbekannten Schädling auf einer neu erstandenen Pflanze. In solchen Fällen sollten sie den Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes unterrichten.

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